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Übersicht über die Erlässe zum Umgang mit Legasthenie und Dyskalkulie

Eine stets aktuelle und übersichtliche Zusammenstellung der geltenden Erlässe und Handreichungen zum Umgang mit Legasthenie und auch Dyskalkulie in den Schulen findet sich hier. Sämtliche Erlässe und Handreichungen, welche zu diesem Thema in Österreich und den Bundesländern gelten, werden aufgelistet.

Das neue Schuljahr beginnt

Die Freude bei den Schülerinnen und Schülern ist mehr oder weniger groß, aber es ist unumgänglich: Die Schule fängt wieder an!

In diesem Jahr werde ich vor allem online mit meinen Klientinnen und Klienten arbeiten. Das bedeutet, dass es ganz egal ist, wo ihr euch befindet – sei es in Vorarlberg, der Steiermark oder im Burgenland – wir treffen uns ganz unkompliziert am Bildschirm. Und ich garantiere euch, dass die Stunde, die wir gemeinsam lernen auch eine Stunde sein wird, von der ihr profitiert. Wir werden genau das besprechen, was ihr braucht. Sei es in der Vorbereitung auf eine Schularbeit, im Durchgehen des Gelernten oder wir schauen uns die Hausaufgaben genauer an. Das betrifft sowohl die „normale“ Nachhilfe in Deutsch, Englisch, Mathe und Buchhaltung, als auch das Lernen mit Schülerinnen und Schülern, die die Schule mit Legasthenie oder Dyskalkulie bewältigen müssen.

Einfach unverbindlich anfragen, ich freue mich auf euch!

Vor allem aber wünsche ich euch allen – Schülerinnen, Schülern, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern – ein schönes, interessantes und erfolgreiches neues Schuljahr!

Sehr aufschlussreiche Handreichung

Diese hilfreiche Handreichung wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur von der Schulpsychologie erstellt.

Ein Download lohnt sich für alle. Die Adresse sollte unbedingt auch auch Lehrerinnen und Lehrer sowie an die Schuldirektionen weiter gegeben werden.

Textverarbeitungsprogramme als Hilfestellung bei Legasthenie

Im Zusammenhang mit Symptomen von Lese-Rechtschreibschwäche oder Legasthenie und den sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Leistungsbeurteilung und die Bildungslaufbahn von Schüler/innen teilt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur mit:

Im Unterricht von Schüler/innen mit schwer wiegenden Lese-Rechtschreibschwierigkeiten kann auf die – durch die modernen Informations- und Kommunikationstechnologien – geänderten Anwendungen und Kontrollmöglichkeiten bei der Schreibrichtigkeit Bedacht genommen werden. Sämtliche gängigen Programme zur Textverarbeitung enthalten Rechtschreibprüfungen, durch die die Leistungserbringung erleichtert wird.

Es besteht kein Einwand, dass Schüler/innen bei der Leistungserbringung – insbesondere auf höheren Schulstufen – bei schriftlichen Arbeiten zeitgemäße Hilfsmittel zur Überprüfung der Schreibrichtigkeit zur Verfügung gestellt werden. Davon werden Schüler/innen mit nachweislich legasthenischer Beeinträchtigung besonders profitieren.

Hier geht es zum gesamten Text der Information, welche das Bundesministerium an alle Schulen ausgesandt hat.

Es steht somit im Ermessen der Schule, legasthenen Schülerinnen und Schülern die Nutzung von solchen Hilfsmitteln (das wird meist ein Textverarbeitungsprogramm mit integrierter Rechtschreibkontrolle sein) zu gestatten.

Quelle: Erster Österreichischer Dachverband Legasthenie (EÖDL)

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