Im Zusammenhang mit Symptomen von Lese-Rechtschreibschwäche oder Legasthenie und den sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Leistungsbeurteilung und die Bildungslaufbahn von Schüler/innen teilt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur mit:
Im Unterricht von Schüler/innen mit schwer wiegenden Lese-Rechtschreibschwierigkeiten kann auf die – durch die modernen Informations- und Kommunikationstechnologien – geänderten Anwendungen und Kontrollmöglichkeiten bei der Schreibrichtigkeit Bedacht genommen werden. Sämtliche gängigen Programme zur Textverarbeitung enthalten Rechtschreibprüfungen, durch die die Leistungserbringung erleichtert wird.
Es besteht kein Einwand, dass Schüler/innen bei der Leistungserbringung – insbesondere auf höheren Schulstufen – bei schriftlichen Arbeiten zeitgemäße Hilfsmittel zur Überprüfung der Schreibrichtigkeit zur Verfügung gestellt werden. Davon werden Schüler/innen mit nachweislich legasthenischer Beeinträchtigung besonders profitieren.
Hier geht es zum gesamten Text der Information, welche das Bundesministerium an alle Schulen ausgesandt hat.
Es steht somit im Ermessen der Schule, legasthenen Schülerinnen und Schülern die Nutzung von solchen Hilfsmitteln (das wird meist ein Textverarbeitungsprogramm mit integrierter Rechtschreibkontrolle sein) zu gestatten.
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